Bund der Osteologen Sachsen E. V.
  

Änderung der Abrechnung im Vertrag OSTEOproaktiv

 Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Gesetzgeber hat festgelegt, dass fortan Abrechnungen medizinischer bzw. vertraglich garantierter Leistungen ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen müssen.

Wir hatten uns im Vertrag bereits zur Bereitschaft zur Übermittlung von Datenträgern auf elektronischem Wege verpflichtet.Bisher galt aber noch die Übergangszeit, mit der Möglichkeit der Abrechnung über Formular.

Für die Abrechnung der erstellten Dokumentationen mit der AOK Plus müssen wir uns nun an die neue "elektronische" Abrechnungs- Auflage halten.

Die einfachste und kostengünstige Variante ist natürlich der verschlüsselte Direktversand via Internet.

Sie erhalten per Mail die Excel Datei als Ersatz für den bisherigen Datenträger. Hier bitte neben den allgemeinen Angaben auch die aktuelle ICD10 Diagnosekodierung eintragen. ( einfach aus der aufgeführten Liste kopieren und einfügen)

Weiterhin ist in Anlage zwei der E-Mail vom 17.10. der Verfahrensweg für die Verschlüsselung dargestellt ( PDF-Datei).

Die AOK Plus schrieb dazu:

"Sie erhalten unseren Ablaufplan zur Installation des Verschlüsselungsprogramms und den Abrechnungsbeleg. Außerdem stellen wir Ihnen demnächst den "Schlüssel der AOK PLUS" zur Verfügung, damit am Ende des Quartals die vorgesehene Verschlüsselung der Datei erfolgen kann."

 Außerdem findet sich auf Wunsch des Hausärzteverbands in Anlage 3 eine Faxvorlage für den Hausarzt und den Osteologen für die kurze Übermittlung und Rückmeldung bei Neueinschreibung von Patienten damit der Hausarzt sofort sieht ob der überwiesene Patient auch in den Vertrag eingeschrieben worden ist.

Dazu schrieb die AOK Plus:

 "Vielleicht können Sie und Ihre Kollegen schon beginnen, den Übermittlungsbogen zur Information der Hausärzte zu verwenden. Die teilnehmenden Hausärzte werden von uns wegen der neuen Abrechnung angeschrieben und erhalten mit diesem Brief jeweils eine Kopiervorlage des Übermittlungsbogens."

 Ich bin mir bewusst, dass die elektronische Abrechnung für einige Kolleginnen und Kollegen nicht unproblematisch sein wird.

Wer keine Möglichkeit sieht kurzfristig dieses System zu nutzen bitte ich um Rückmeldung. Die Notlösung wäre zunächst die ausgefüllte Excel Tabelle auf CD ROM zu brennen und dann an die AOK Plus zu senden.

Diesen Verfahrensweg würde ich der AOK Plus für "Nicht-Internetnutzer" vorschlagen.

Ich bitte um Rückmeldung, falls Sie als Teilnehmer an dem Vertrag OSTEOproaktiv diese Mail nicht erhalten haben.

 Dresden, 17.10.2009                                 Der Vorstand

Osteonekrose des Kiefers – ONJ

Stellungnahme des Bundes der Osteologen Sachsen e.V.  19.12.2006:

Osteonekrosen des Kiefers unter Langzeittherapie mit Aminobisphosphonaten wurde erstmals 2003 in den USA beschrieben.

Eine  gültige Definition zur ONJ existiert derzeit nicht. Das führende klinische Leitsymptom ist der schmerzhafte, freiliegende Knochen, weitere klinische Symptome sind:

  • Schmerzen, Schweregefühl im Kiefer, Gefühl der Größenzunahme des Kiefers
  • Halitosis
  • Schwellung und Rötung der Schleimhaut ist obligat
  • Abszess- und Fistelbildung , häufig Nachweis von Aktinomyzeten
  • Eingeschränkte Mundöffnung, Probleme beim Sprechen

Die Therapie der ONJ gestaltet sich häufig schwierig. Es wird zunächst ein konservatives Vorgehen mit dem Ziel,  durch lokale antiseptische Spülungen in Kombination mit systemischer Antibiose die Entzündung zu beherrschen, empfohlen. Die chirurgische Intervention besteht in der möglichst schonenden Entfernung des Nekrosematerials und ggf. plastischer Deckung von Defekten.
Die aus der Dokumentation ermittelte Erfolgsquote  dieser Kombinationstherapie liegt derzeit bei 17%.

Seit 2004 existiert am Zentrum für Muskel- und Knochenforschung „Benjamin Franklin“ in Berlin ein Zentralregister für ONJ unter Leitung von Prof. Dr. Felsenberg.
Ziel der Datenerfassung ist, möglichst viele der auftretenden Fälle exakt zu erfassen, um die Äthiopathogenese zu klären und Risikokonstellationen zu erkennen. ( Dokumentation in der Anlage 1)( www.charite.de/zmk )
Bisher sind 366 dokumentierte Fälle gemeldet worden.
Es handelt sich nahezu ausschließlich um Patienten (97,3 %), welche wegen einer malignen Grunderkrankung (Mammakarzinom 46%, Plasmozytom 31%, Prostatakarzinom 13%) Aminobisphosphonate langfristig in hohen Dosen erhielten.
Die Dosierung der Bisphosphonate lag dabei um bis zu 15- fach über der Dosierung, welche bei der Behandlung der Osteoporose zum Einsatz kommt.
In 2,7% der gemeldeten Fälle handelte es sich um Patienten mit Bisphosphonattherapie wegen Osteoporose.

Insgesamt liegt die Inzidenz  der ONJ bei onkologischen Patienten, die zur Therapie von Knochenmetastasen Aminobisphosphonate erhalten, unter ein Prozent.

Bei Patienten mit Osteoporosetherapie, unter Zugrundelegung der epidemiologischen Daten der BoneEva- Studie mit der Annahme von 7,8 Mio Osteoporosepatienten in Deutschland von denen 10% mit Aminobisphosphonaten therapiert werden, ergibt sich eine Prävalenz der ONJ von 0,00038%, also deutlich unter 1 / 10 000 .

Die Kiefernekrose ist somit ein schwerwiegendes, aber auch ein seltenes Ereignis bei Patienten mit Aminobisphosphonattherapie.

Für die tägliche Praxis im Umgang mit Patienten welche eine Bisphsphonattherapie erhalten ergeben sich folgende praktische Empfehlungen.

  1. Osteoporosepatienten: Hier besteht derzeit kein nennenswertes Risiko für die Entwicklung einer ONJ.
    Es werden keine besonderen Maßnahmen empfohlen, insbesondere besteht keine Kontraindikation für einen notwendigen kieferchirurgischen oder zahnärztlichen Eingriff.
  2. onkologische Patienten: Vor Therapie der Tumorerkrankung sollte grundsätzlich eine Zahnsanierung erfolgen. Bei Indikation für kieferchirurgische Eingriffe unter laufender Therapie mit Aminobisphosphonaten wird nach Intervention eine Therapiepause von 8 Wochen empfohlen. 

Vor dem Hintergrund der Problematik der ONJ und der allgemeinen Unsicherheit  über die genauen Enstehungsmechanismen und Risikokonstellationen ist eine engere Zusammenarbeit von osteologisch tätigen Ärzten und Kieferchirurgen sowie Zahnärzten zu empfehlen.
Die Indikation für eine Osteoporosetherapie mit Aminobisphosphonaten ist sehr sorgfältig und streng nach  der aktuellen Leitlinie des DVO (Dachverband aller deutschprachigen osteologischen Fachverbände) von 2006 zu stellen.


Quellen:

www.medizin.fu-berlin.de/zmk
Deutsches Ärzteblatt/ Jg.1003/Heft 46/17.Nov.2006
Shane E., et al. J Bone Miner Res 2006;21:1503-5