Diagnostik

Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL): Osteodensitometrie bei Osteoporose

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Wirkung vom 10.05.2013 ist durch die Veröffentlichung des G-BA-Beschlusses zur Osteodensitometrie die folgende Neuregelung wirksam geworden.

"Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2013 beschlossen, die Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (MVV-RL) in der Fassung vom 17. Januar 2006 (BAnz S. 1523), zuletzt geändert am 17. Januar 2013 (BAnz AT 08.04.2013 B7 und B8), wie folgt zu ändern:

I. In der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" wird die Nummer 7 wie folgt neu gefasst:

"Osteodensitometrie mittels einer zentralen DXA (Dual-Energy X-ray Absorptiometrie) zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung, wenn aufgrund konkreter anamnestischer und klinischer Befunde, beispielsweise bei klinisch manifester Wirbelkörper- oder Hüftfraktur ohne adäquates Trauma, eine Absicht für eine spezifische medikamentöse Therapie einer Osteoporose besteht. Zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung kann die Osteodensitometrie frühestens nach 5 Jahren wiederholt werden, es sei denn, dass aufgrund besonderer therapierelevanter anamnestischer und klinischer Befunde eine frühere Osteodensitometrie geboten ist."

II. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht."

Aus fachlicher Sicht ist die Übernahme der Kosten der Knochendichtemessung auch für Patienten ohne Osteoporose-assoziierte Fraktur eine richtige Entscheidung. Im gegenwärtigen Vergütungsrahmen lässt sich diese Entscheidung aber nicht betriebswirtschaftlich vertretbar umsetzen.

Bitte nutzen Sie die Mitgliederversammlung, um mit uns über die Folgen und Möglichkeiten zu diskutieren.

Der Vorstand

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