Aktuelle Informationen

Regressmitteilungen

Dresden, 04.04.2022

 

Liebe Kolleginnen,

Liebe Kollegen,

 

die AOK Plus Sachsen und Thüringen hat unter Annahme einer unwirtschaftlichen Verordnungsweise

eine Reihe von Prüfanträgen nach Anlage 5 zur Prüfungsvereinbarung, Prüfung in einzelnen und in besonderen Fällen, gestellt.

Natürlich müssen Sie hier in jedem Fall die Wirtschaftlichkeit Ihrer Verordnung darstellen, aber der Bund der Osteologen wird Sie gern in Ihrer Argumentation unterstützen. Wir werden auch ein generelles Schreiben an die AOK Plus aufsetzen um auf die Therapiehoheit des Arztes und die zwingende Versorgungsnotwendigkeit der Patienten zu verweisen.

Sollten Sie von einem Regressantrag betroffen sein bitten wir Sie um Mitteilung.

 

Der Vorstand

 

 

Wesentliche Kontraindikationen für die Therapie mit oralen Bisphosphonaten

  1. Höhergradige Niereninsuffizienz
  2. Refluxösophagitis, Ulcus ventriculi, Ulcus duodeni, chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED)
  3. Unverträglichkeiten, Allergien, etc.
  4. Compliance Probleme (Polymedikation, Demenz, …)

Verbandsmitteilung

Dresden, 16.11.2020

Mitteilung zur aktuellen Situation und weiteres Vorgehen bezüglich der Mitgliederversammlung und der Wahl des Vorstands des Bundes der Osteologen Sachsen e.V.

 

Liebe Kolleginnen,

Liebe Kollegen,

 

leider hat die Corona Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen sowohl im Frühjahr als auch jetzt die Abhaltung einer Mitgliederversammlung unmöglich gemacht.

Wir waren weiterhin gezwungen, dass für den 13.11. in der KV Thüringen geplante Symposium von BOS e.V. und REKO e.V. abzusagen.

Wir hoffen nun auf das kommende Jahr und werden im Mai 2021 eine Mitgliederversammlung planen.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird der derzeitige Vorstand die Amtsgeschäfte kommissarisch weiterführen und zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung Rechenschaft über 2019 und 2020 ablegen. Wir werden 2021 dann auch eine komplette Vorstandswahl durchführen.

Wir möchten mit dieser Vorstandsinformation auch ein kurzes Update zu den beiden wichtigsten osteologischen Ereignissen in diesem Jahr verbinden.

 

1. DMP Osteoporose

 

Am 16.01.2020 hat der GBA die Einführung eines DMP Osteoporose beschlossen. Dieser Beschluss hat mit der Veröffentlichung um Bundesanzeiger vom 08.05.2020 Gesetzescharakter erhalten.

Bisher gibt es allerdings noch in keinem Bundesland Verhandlungen zur regionalen Ausgestaltung des DMP.

Auch die bereits im Jahr 2019 beschlossenen DMP Depression und Rückenschmerz warten noch auf Ihre Umsetzung.

Wir werden 2021 alle möglichen Anstrengungen unternehmen die Verhandlungen zum DMP Osteoporose in Sachsen zu forcieren.

 

2. Neueinführung von Romosozumab

 

Mit Datum vom 16.03.2020 ist das Medikament Evenity® (Romosozumab) der Firma UCB Pharma GmbH für die Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen zugelassen. Als absolute Kontraindikationen gelten das Vorbestehen eines Schlaganfalls oder eines Myokardinfarktes. Romosozumab ist ein vollhumaner Antikörper gegen Sklerostin, einem Hemmstoff der Knochenformation.

Die Anwendung sollte bei schwerer, manifester Osteoporose mit hohem Frakturrisiko erfolgen. Diese Patienten profitieren nach aktueller Studienlage eindeutig von einer primären osteoanabolen Therapie.

Bahnbrechend für die Entscheidung zu einer primären osteoanabolen Therapie im Hochrisikobereich war die im November 2017 von David L.Kendler et al im Lancet publizierte Arbeit, Effects of teriparatide and risedronate on new fractures in post-menopausal women with severe osteoporosis (VERO): a multicentre, double-blind, double-dummy, randomised controlled trial.

Für die Anwendung von Romosozumab ist die „ARCH“- Studie, „Romosozumab or Alendronat for Fracture Prevention in Women with Osteoporosis“[7], als richtungsweisende Arbeit anzuführen.

Die in dieser Studien ermittelten Daten zeigen nicht nur eine signifikante Überlegenheit einer primär osteoanabolen Therapie mit Romosozumab gegenüber einer antiresorptiven Therapie mit Alendronat, sie belegen zusätzlich die klinische Annahme, dass ein Hochrisikopatient mit einem hohen Verlust an Knochenmasse und Knochenfestigkeit, auch in einer nachfolgenden Sequenztherapie mit einem Antiresorptivum weiterhin von der initialen osteoanabolen Therapie profitiert.

In Würdigung der neuen Studiendaten zur Überlegenheit einer osteoanabolen Therapie im Hochrisikobereich wurde in diesem Jahr von John Kanis et al in der Zeitschrift Osteoporosis International die Arbeit: „Algorithm for the management of patients at low, high and very high risk of osteoporotic fractures“, veröffentlicht.

In dem in dieser Arbeit vorgestellten Handlungsalgorithmus wird ex aequo bei hohem Frakturrisiko eine primäre osteoanabole Therapie gefolgt von einem antiresorptiven Regime empfohlen.

Zu diesen und weiteren fachlichen Themen werden wir auf der Mitgliederversammlung 2021 im Fortbildungsteil Vorträge

generieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

   

Der Vorstand

Teriparatid

Dresden, 20.08.2019

Betreff: Aufhebung des Therapiehinweises des GBA zu Teriparatid (Forsteo)

der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2019 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008 / 22. Januar 2009 zu ändern und den Therapiehinweis zu Teriparatid aufzuheben.

Grundlage für diese Entscheidung bilden zwei wesentliche wissenschaftliche Arbeiten, welche eine signifikante Überlegenheit von Teriparatid „head to head“ zu Bisphosphonaten in der Therapie von Hochrisikopatienten zeigen.

Es handelt sich dabei zunächst um die Arbeit von David L.Kendler et al, Effects of teriparatide and risedronate on new fractures in post-menopausal women with severe osteoporosis (VERO): a multicentre, double-blind, double-dummy, randomised controlled trial, welche im November 2017 im Lancet publiziert wurde.

Im November 2018 ist eine weitere wissenschaftliche Arbeit in der Zeitschrift Bone erschienen.

Effects of teriparatide on hip and upper limb fractures in patients with osteoporosis: A systematic review and meta-analysis

Adolfo Díez-Pérez, Fernando Marin, Erik F. Eriksen, David L. Kendler, John H. Kreg, Miguel Delgado-Rodríguez, Accepted 24 September 2018, Available online 27 September 2018;

Die Ergebnisse dieser Metaanalyse sind eindrucksvoll und entkräften eindeutig die Annahme, dass eine Therapie mit Teriparatid das Hüftfrakturrisiko nicht senkt.

Die Ergebnisse zeigen auch hier eine signifikante Überlegenheit von Teriparatid- versus Bisphosphonattherapie bei Patienten mit hohem Frakturrisiko.

Vor dem nun publizierten Datenhintergrund sind also auch die Therapiekosten für Teriparatid versus einer oralen Bisphosphonattherapie und den dort entstehenden Mehrkosten für Frakturbehandlung und Pflege pro Teriparatid zu bewerten.

Natürlich ist auch weiterhin die Therapieentscheidung sehr sorgfältig nach den Erfordernissen des Patienten/in und vor dem Hintergrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes zu treffen.

Im Hochrisikobereich empfehlen wir aber jetzt „first line“ eine osteoanabole Therapie gefolgt von einer antiresorptiven Anschlusstherapie. Diese Empfehlung gibt auch der Dachverband der Osteologie auf seiner Homepage.

 

Alexander Defèr
Für den Vorstand des BOS e.V.

Verordnung Prolia

Dresden, 01.08.2019

Betreff: Anschreiben AOK zur Verordnung von Prolia

Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,

mit dem im Anhang befindlichen Schreiben versuchen KVS und AOK Plus die Verordnung von Denosumab (Prolia) zu regulieren.

Ich bitte Sie aber weiterhin Ihre Therapieentscheidung nach der Erfordernis des Patienten zu treffen und sich nicht von diesem Schreiben beeindrucken zu lassen.

Insbesondere bitte ich eingestellte Patienten nicht ohne Anschlusstherapie von Prolia abzusetzen!

Ganz unabhängig davon, dass in Sachsen ohnehin die Prüfung nach dem KBV Medikationskatalog erfolgt und danach die Verordnung von Standard-und Reservetherapie von Regressen befreit ist, weist das Schreiben wesentliche Fehler auf!

  1. Zur Behandlung von Knochenschwund im Zusammenhang mit Hormonablation bei Männern mit Prostatakarzinom sind Bisphosphosphonate überhaupt nicht zugelassen und damit natürlich keine Erstlinientherapie, sondern ein sorgfältig zu vereinbarender "Off Label Use"!
  2. Bei der Behandlung von Patienten mit hohem Frakturrisiko im Zusammenhang mit einer oralen Glukokortikoidtherapie sind nach eindeutiger Studienlage orale Bisphosphonate keine erste Wahl! Hier ist "first line" eine osteoanabole Therapie, gefolgt von einer antiresorptiven Anschlusstherapie "State of the Art" !
  3. Besteht auch kein signifikant höheres Infektionsrisiko bei der Anwendung von Prolia. Diese Annahme ist ebenfalls durch Studiendaten widerlegt und wurde von der KBV auch aus dem aktuellen Medikationskatalog gestrichen.

Ganz zum Schluss findet sich meines Wissens bei allen versendeten Briefen die Mitteilung das der durch Verordnung erzeugte Bruttoumsatz zu PROLIA 623,80 € betrug!!! Also nur 1 Patient behandelt wurde. Da kann man eigentlich nur resümieren: "Weniger geht nimmer" und schade das Papier so geduldig ist.

 

Herzliche Grüße!

Alexander Defèr
Für den Vorstand des BOS e.V.

Projekt FLS

Fracture Liaison Service (FLS)

 

Ziel des Projekts ist es, die Prävention Osteoporose bedingter Sekundärfrakturen durch ein sektorenübergreifendes Versorgungsmanagement zu verbessern.

International werden solche sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen als „Fracture Liaison Service“ (FLS) bezeichnet und haben in anderen Industrieländern bereits zur Versorgungsverbesserung geführt. Beim FLS werden die Patienten mit entsprechenden Osteoporose-typischen Indikatorfrakturen mit Hilfe eines Osteoporose Koordinators systematisch identifiziert und in das Fallmanagement eingeschlossen. Der FLS koordiniert und steuert die leitliniengerechte Diagnostik- und den Behandlungspfad des einzelnen Patienten. Die dafür notwendigen personellen Ressourcen sind bisher in der Regelversorgung nicht abgebildet. Die beteiligten Kliniken in Dresden müssen derzeit die notwenigen finanziellen Ressourcen, um einen FLS zu betreiben aus Eigenmitteln bewerkstelligen. Der Bund der Osteologen Sachsen e.V. wird das Vorhaben gern unterstützen und bittet alle osteologisch tätigen Kollegen die relevanten Patienten zur spezialisierten Weiterversorgung zu übernehmen.

 

Alexander Defèr

Für den Vorstand des BOS e.V.

DXA-Messung

Betreff: Indikationsliste der ZÄS-Empfehlung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass und zur Verbesserung der kollegialen Zusammenarbeit bitten wir Sie bei Überweisung Ihrer Patienten zur Knochendichtemessung an den Radiologen, die rechtfertigende Indikation auf dem Überweisungsschein anzugeben.

Die Indikationsliste entsprechend der ZÄS-Empfehlung finden Sie auf der Homepage der Sächsischen Landesärztekammer unter:

Ärzte/Qualitätssicherung/Ärztliche Stelle RöV/StrlSchV/FK Röntgen, Download-Bereich

(https://www.slaek.de/de/01/Qualitaetssicherung/20AerztlStelle/a erztlichestelle.php).

 

Dieter Gamerdinger / Dr. Ute Gröber

Mitglieder der Unterarbeitsgruppe Osteodesitometrie