OsteoporosePLUS Sachsen

Vertrag gemäß §73c SGB V zur qualitätsgesicherten besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit Osteoporose in Sachsen

Ziele des Vertrages:

  • Umsetzung einer flächendeckenden fachärztlichen Versorgung für an Osteoporose erkrankte Versicherte
  • frühzeitige Diagnosestellung einer Osteoporose und die schnellstmögliche Intervention bereits nach Auftreten erster Symptome zur bestmöglichen Prognose für Lebenserwartung und Lebensqualität

Wichtig: Auch ohne Vertragsteilnahme ist die leitliniengerechte Behandlung von Osteoporose-Patienten uneingeschränkt erforderlich!

Über die folgenden Links können Sie Einsicht in den Vertrag nehmen:

Vertragstext

1. Nachtrag zum Vertrag
(§ 15 ersetzt durch die neuen Regelungen der EU-DSGVO)

Teilnahmeerklärung Osteologe
(Anlage 1)

Teilnahme- und Einwilligungserklärung Patient
(Anlage 2)

Muster Arztbrief
(Anlage 3)

Ernährung bei Osteoporose
(Anlage 4_1)

Medikamentöse Behandlung bei Osteoporose
(Anlage 4_2)

Funktionstraining
(Anlage 4_3)

Vergütung
(Anlage 5)

Abrechnung der Osteologen
(Anlage 6a)

Abrechnung der KVS
(Anlage 6b)

Beachten Sie, dass Sie zur Vertragsteilnahme eine Bestätigung des Vorstandes des Bundes der Osteologen Sachsen e. V. benötigen.
Bitte stellen Sie dazu einen formlosen Antrag. Die Bestätigung ist zusammen mit der Teilnahmeerklärung an die zuständige KVS zu übersenden (siehe Vertrag §3 Einschreibung der Osteologen).

Formular zur Einholung der Recall-Erlaubnis:

Vorschläge zur Gestaltung der Patientenschulungen bezüglich: